Umweltschutz

Warum verschafft ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil?

Von der Pflicht zum Profit

Steigende Energiekosten und neue Gesetze fordern Unternehmen heraus. Besonders seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind energieintensive Unternehmen gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu treffen. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 schafft hier klare Strukturen, steigert die Energieeffizienz und reduziert langfristig die Kosten. Gleichzeitig eröffnet es neue Möglichkeiten zur strategischen Ausrichtung und Klimaneutralität – eine unverzichtbare Chance für zukunftsorientierte Unternehmen.

6 Min.

10.06.2025
Flachdach eines Industriegebäudes mit großflächigen Solarpanelen bei Sonnenuntergang.

Es wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie Unternehmen ihre Energieziele erreichen und ihre Energieleistung verbessern können, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 bietet eine maßgeschneiderte Lösung, um diese Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern.

Erreichung der Klimaziele 2030

Bis 2030 sind erhebliche Fortschritte bei der Energieeinsparung erforderlich, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und den Endenergieverbrauch signifikant zu senken. Der Gebäudesektor, die Industrie und der Verkehrsbereich stehen dabei besonders unter Druck, ihren Energiebedarf effizienter zu gestalten

Laut der Potenzialanalyse Energiedienstleistungen – Marktpotenzial und Energieeinsparung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, 2023) bieten Energiedienstleistungen ein zentrales Instrument zur Ausschöpfung dieser Einsparpotenziale. Insgesamt lassen sich damit bis zu 283 TWh einsparen, davon 86 TWh durch Energieberatung und 197 TWh durch Energiemanagement.

Energieberatung verus Energiemanagement

Eine Energieberatung richtet sich dabei an private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie bewertet den aktuellen energetischen Zustand und gibt Handlungsempfehlungen, wobei der Zyklus 10 Jahre beträgt und die Umsetzungsrate bei 10  % liegt.

Ein Energiemanagement nach DIN EN 50001 ist hingegen für größere Unternehmen, den öffentlichen Sektor und die Wohnungswirtschaft gedacht. Es umfasst strukturierte Prozesse und Zertifizierungen, mit einem Zyklus von 15 Jahren und einer Umsetzungsrate von 6,7 %.

Energieaudits gemäß EDL-G

Energieaudits bieten eine einmalige Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs und aus den Ergebnissen lassen sich konkrete Maßnahmen ableiten, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Die Umsetzung dieser Maßnahmen verlangt separate Planungen und Initiativen.

Die Novelle des EDL-G ist Ende 2024 in Kraft getreten und bringt mehrere Änderungen mit sich, die sich auf die bisherige Durchführungspraxis der Energieauditpflicht in Verbindung mit den gesetzlichen Pflichten des EnEfG auswirken. Die wichtigsten Änderungen:

  • Derzeit sind nur Unternehmen, die als Nicht-KMU gelten, laut EDL-G verpflichtet, Energieaudits durchzuführen. Dabei müssen die Anforderungen der DIN 16247-1 eingehalten werden. In Zukunft wird die Verpflichtung nicht mehr vom KMU-Status abhängen. Stattdessen entscheidet der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens darüber. Unternehmen müssen dann lediglich den Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermitteln, ohne den KMU-Status überprüfen zu müssen.
  • Zukünftig wird der Schwellwert für die Verpflichtung nach dem EDL-G mit 2,77 GWh/a deutlich höher liegen als bisher mit 0,5 GWh/a.
  • Neue Auditoren müssen eine einmalige Fortbildung (80 Unterrichtseinheiten) absolvieren. Bereits zugelassene Auditoren sind verpflichtet, alle drei Jahre 24 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Diese Fort- und Weiterbildungen müssen durch das BAFA anerkannt werden.

Vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind vor allem Unternehmen betroffen, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Konkret müssen Unternehmen, die mehr als 7,5 GWh jährlich verbrauchen, ein Energiemanagementsystem auf der Grundlage der Norm EN ISO 50001 einführen. Für Unternehmen, die einen Verbrauch von mehr als 2,5 GWh jährlich haben, wird die Durchführung regelmäßiger Energieaudits nach DIN EN 16247-1 vorgeschrieben. Zudem muss gesetzlich genau festgelegt werden, wie die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen konkret umgesetzt und verankert wird.

Welche Unternehmen sind vom Energieeffizienzgesetze (EnEfG) betroffen?

Vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind vor allem Unternehmen betroffen, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Konkret müssen Unternehmen, die mehr als 7,5 GWh jährlich verbrauchen, ein Energiemanagementsystem auf der Grundlage der Norm EN ISO 50001 einführen. Für Unternehmen, die einen Verbrauch von mehr als 2,5 GWh jährlich haben, wird die Durchführung regelmäßiger Energieaudits nach DIN EN 16247-1 vorgeschrieben. Zudem muss gesetzlich genau festgelegt werden, wie die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen konkret umgesetzt und verankert wird.

Die betroffenen Unternehmen haben bis zum 18. Juli 2025 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Frist entspricht 20 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

EnMS nach ISO 50001

Eine weitere Möglichkeit der gesetzlichen Auditpflicht nachzukommen ist die Einführung eines Managementsystems nach ISO 50001. Oftmals wird die Einführung von Managementsystemen als bürokratisch und aufwändig wahrgenommen, allerdings bietet der Standard auch Chancen. Ein EnMS ist langfristig angelegt und hilft Unternehmen dabei, ein langfristiges, systematisches Monitoring, eine Analyse des Energieverbrauchs und kontinuierlicher Verbesserung der Energieeffizienz zu gewährleisten.

Die ISO 50001 bietet klare Strukturen, um Energieziele festzulegen, die Energieeffizienz zu verbessern und so langfristig Kosten zu senken und ermöglicht die systematische Erreichung von Klimaneutralitätszielen.

In Deutschland ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 eine Voraussetzung für die teilweise Befreiung von der EEG-Umlage, besonders für energieintensive Unternehmen.

Diese Zertifizierung soll künftig auch produzierenden Unternehmen eine Entlastungsmöglichkeit von der Strom- und Energiesteuer bieten.

Energiepolitik

Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 basiert auf der Energiepolitik eines Unternehmens und übersetzt diese in konkrete Maßnahmen und Prozesse. Daher ist es wichtig, eine klare Energiepolitik zu erstellen. Diese schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Energieeinsparung und fördert gleichzeitig die Integration erneuerbarer Ressourcen, was zu einer nachhaltigen Energieversorgung beiträgt. 

Wirksame politische Maßnahmen können technologische Fortschritte und betriebliche Verfahren vorantreiben, die zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs und der Emissionen führen.

Schlecht konzipierte Maßnahmen können jedoch zu unbeabsichtigten Folgen wie erhöhten Kosten oder ungleichem Zugang zu Energieressourcen führen, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Formulierung und Umsetzung politischer Maßnahmen unterstreicht.

Stephanie Vogt | Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

Setzen Sie sich proaktiv mit den Anforderungen zur Energieeffizienz auseinander und überprüfen Sie frühzeitig, welche Maßnahme in Ihrem Unternehmen zutreffen können. Prüfen Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch, um die gesetzlichen Anforderungen zu bestimmen (§ 8 oder § 9), um einsatzrelevante Entscheidungen für Einsparpotenziale treffen zu können. Beginnen Sie mit der Planung des Energiemanagementsystems, idealerweise mit einem strukturierten Ansatz in Zusammenarbeit mit erfahrenen Zertifizierern, um die Maßnahmen effektiv umzusetzen und alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Legen Sie klare Prioritäten für den Start fest, um schnelle Erfolge und Compliance sicherzustellen.

Unsere Expert*innen aus dem Health-Safety-Environment stehen Ihnen dabei gern beratend zur Seite.

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