Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Neben der REACH- und CLP-Verordnung spielt im deutschen Chemikalienrecht auch die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) eine wichtige Rolle. Sie ergänzt unter anderem die Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung und stellt für bestimmte gefährliche Stoffe zusätzliche Anforderungen an deren Abgabe. Gemeint sind dabei insbesondere Stoffe mit den Gefahrenpiktogrammen GHS02, GHS03, GHS06 oder GHS08 in Verbindung mit bestimmten H-Sätzen.
Welche Regelungen im Einzelfall gelten, kann im Detail komplex sein und wirft in der Praxis viele Fragen auf. Wir kennen die Anforderungen der ChemVerbotsV genau und behalten für Sie den Überblick im Zusammenspiel mit nationalen und europäischen Vorgaben.
Die ChemVerbotsV ist kein Randthema, sie gehört zur täglichen Praxis im Chemikalienrecht.