Bergungs- und Bergungsgroßverpackungen sind anerkannte Verpackungsarten, die in den in Abschnitt 4.1.1.19 ADR bzw. Abschnitt 4.1.1.18 IMDG-Code genannten Fällen zu verwenden sind. Diese speziellen Verpackungen sind im Bedarfsfall nicht immer zur Hand, aber die Regelwerke zeigen dazu eine Alternative auf.