Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach den Vorgaben der 41. BImSchV. Wir sind gerade dabei das Programm für die Veranstaltung zu entwickeln.
Donnerstag, 23. September 2021
Deutsch
495,00 € zzgl. MwSt.
1 Tag
Teilnahmebescheinigung
Hamburg
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Nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegebene Sachverständige im Sinne von § 29a BimSchG sind verpflichtet alle zwei Jahre an einer Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Diese muss vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit (BMU) genehmigt sein.
Grundlage dieses Erfahrungsaustausches bilden die Erfahrungsberichte, welche von den Sachverständigen über jede Prüfung anzufertigen und den zuständigen Behörden vorzulegen sind. In diesen Berichten werden die bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie die grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit - einschließlich Störfallverordnung - zusammengefasst.
Folgende Aspekte haben wir 2019 diskutiert. Neue Inhalte finden Sie an dieser Stelle im Laufe des Jahres.
Eine Mischung aus:
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