Unsere erfahrenen sachkundigen Personen gemäß § 11 ChemVerbotsV führen die jährlich geforderte Belehrung gemäß § 8 Abs. 2 direkt bei Ihnen im Unternehmen durch und passen diese an Ihre Bedürfnisse an. Am Ende erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die sie auf Verlangen der Behörde vorzeigen können. Fragen Sie gleich nach einem passenden Termin bei uns!
Samstag, 1. Januar 2022
Deutsch
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"Liebe Teilnehmenden und Interessenten,
unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir verstärkt auch Webinare an. Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihr verlässlicher Partner rund um Chemical Compliance!"
Anika Biehl, Peter Duschek und Ulf Ch. Inzelmann
Geschäftsführende Gesellschafter der UMCO GmbH
Einige Stoffe und Gemische, die Sie als Hersteller oder Händler vertreiben bzw. abgeben, fallen unter die Chemikalien-Verbotsverordnung? Dann bedeutet dies für Ihr Unternehmen, Anforderungen an die Abgabe und die Vorgabe eine sachkundige Person gemäß § 11 Chemikalienverbotsverordnung zu stellen. Diese muss umfänglich geschult werden, eine behördliche Prüfung ablegen und die erhaltene Sachkunde regelmäßig erneuern.
Wenn Sie allerdings diese Stoffe und Gemische ausschließlich an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben und nicht an Privatpersonen, dann gibt es die Möglichkeit der Belehrung gemäß § 8 Abs. 2. Diese Belehrung muss regelmäßig ein Mal im Jahr von einer (externen) sachkundigen Person nach § 11 ChemVerbotsV durchgeführt werden.
Wir als UMCO haben sachkundige Personen bei uns im Team und führen regelmäßig Belehrungen bei unseren Kunden durch. In den Belehrungen vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Eigenschaften der abzugebenen Stoffe und Gemische und die mit der Verwendung verbundenen Gefahren. Hierbei werfen wir einen Blick in die einschlägigen Vorschriften, wie Chemikalienrecht, Gefahrstoffkunde, Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe. Selbstverständlich sprechen wir die Inhalte vorher mit Ihnen ab, sodass wir diese auf Ihre gehandelten Produkte anpassen können (Gefahrenkategorie, Biozide, Pflanzenschutzmittel).
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere möglichen Referenten für dieses Seminar vorstellen. Sie sind als Experten täglich für unsere Kunden im Einsatz − sei es als Berater, sei es als Trainer.
Robert Zabel weiß, wie er seine fachübergreifende Kompetenz zum Vorteil unserer Teilnehmer/innen in unsere Seminare einfließen lassen muss, damit diese den höchstmöglichen Lernerfolg mit nach Hause nehmen.
Der REACH Experte kennt sich nicht nur im Chemikalienrecht aus, sondern bewegt sich auch sicher in den Bereichen des SHE-Managements und Gefahrgut. Als Teil unseres UMCO-Helpline Teams kennt er die aktuellen Fragen unserer Kunden genau – und natürlich die passenden Antworten.
Hauke Kobarg hat sich sein umfassendes Wissen im nationalen und internationalen Chemikalienrechts in kürzester Zeit angeeignet und bringt durch seine agile Art frischen Wind in unsere Fachseminare.
Als Projektleiter befasst sich der studierte Chemiker täglich mit der Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Gemische. Beim Erstellen und Pflegen von Sicherheitsdatenblättern und der dazugehörigen Abstimmung mit unseren Kunden, bescheinigen diese ihm Sorgfalt, Detailkenntnis und Kommunikationsstärke.
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